Satzung des Förderkreises der Schriftsteller in Sachsen-Anhalt e.V.
Marktplatz 13, 06108 Halle
- Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Förderkreis der Schriftsteller in Sachsen-Anhalt e.V.“. Er besteht in rechstfähiger Form. Der Verein hat seinen Sitz in Halle. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. - Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige, minhin steuerbegünstigte Zwecke.
Wesentliche Ziele des Vereins sind:- Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Geisteslebens, Förderung übernationalen Denkens,
- Pflege der kulturellen Tradition des Landes Sachsen-Anhalt und seiner Territorien,
- Förderund der Kunst und Kultur des Territoriums sowie besonders der literarischen Erziehung, der Volks- und Berufsbildung; Entwicklung einer den Zielen des Vereins entsprechenden Veranstaltunstätigkeit zum Zwecke der Schriftstellerhilfe,
- Unterstützung hilfsbedürftiger, im Lande Sachsen-Anhalt lebender oder beheimateter Schriftstellerinnen und Schriftsteller, auch durch Vermittlung und Befürwortung entsprechender Anträge bei öffentlichen Institutionen.
- Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können alle Personen werden, die sich zum Zweck und zu den Zielen des Vereins bekennen, nicht nur Schriftsteller.
Mitglieder des Vereins können auch juristische Personen werden (Vereine, Kommunen, Unternehmen usw.), die die Vereinsziele zu fördern bereit sind.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. - Mitgliedsbeiträge
Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung - Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beendet durch Austrittserklärung, Tod oder Ausschluß aus wichtigem Grund, über den die Mitgliederversammlung befindet und beschließt.
Mitglieder können jederzeit ihre Mitgliedschaft zum Jahresende kündigen. Der Anspruch des Vereins auf den Mitgliedsbeitrag für das Jahr, in dem die Kündigung erfolgt, bleibt davon unberührt. - Ausschließlichkeitsregelung
Die Mittle des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten.
Es darf kein Mitglied durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein keinen Anspruch an das Vereinsvermögen. Das gilt auch bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins (§ 10). - Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen, dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schriftführer. Sie sollen möglichst Mitglieder des VS in der IG Medien sein.
Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Er bestellt eine(n) Geschäftsführer(in), der/die nach seinen Weisungen die Geschäfte führt. Diese(r) Geschäftsführer(in) ist zugleich Leiter des Literaturbüros Sachsen-Anhalt Süd. Er nimmt kraft seines Amtes an der Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil. Die Tätigkeit des Literaturbüros wird durch eine eigene Geschäftsordnung näher geregelt.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Die Mitgliederversammlung wählt ferner zwei Nachfolgekandidaten für den Vorstand. Sie sollen an den Vorstandssitzungen nach Möglichkeit teilnehmen und haben dort beratende Stimmen. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so wählen die verbleibenden Vorstandsmitglieder und die Nachfolgekandidaten einen der Nachfolgekandidaten zum Vorstandsmitglied. Diese Wahl bedarf der Zustimmung (oder Abänderung) der nächsten Mitgliederversammlung. - Vertretung
Vorstand des Förderkreises im Sinne des Bürgerlichen Rechts (§ 26 BGB) sind der Vorsitzende und der stellvertretendende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Der Geschäftsführer, zugleich der Leiter des Literaturbüros Sachsen-Anhalt Süd, vertritt nach § 30 BGB das Literaturbüro als den ihm zugewiesenen Geschäftbereich nach außen. Er vertritt ihn allein, auch in den notwendigen Rechtsgeschäften. - Mitgliederversammlung
Der jährlichen Mitgliederversammlung hat der Vorstand einen Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeit und die finanzielle Lages des Vereins zu erstatten.
Die Mitgliederversammlung faße alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich zu protokollieren. Der Protokollführer ist vom Vorstand zu bestimmen. Es kann der Geschäftsführer sein. Er und der Vorsitzende haben das Protokoll zu unterzeichnen. - Auflösung des Vereins
Über die Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder den Wegfall seines bisherigen Zwecks beschließt eine eigens hierfür einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung. Sie ist nur beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Vereins erschienen ist. Für den Auflösungs- oder Aufhebungsbeschluß ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienen Mitglieder erforderlich.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vereinsvermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden: entweder einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder einer anderen infolge Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit als steuerbegünstigt anerkannten Körperschaft zuzuwenden, die es unmittelbar und ausschließlich für kulturell gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. - Vereinsjahr
Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
